LU 27241 - HOPPE Papierindustrie


Patent-Anmeldung vom:     1. April 1942

Urkunde vom:                     21. Dezember 1942


Eistüten


Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine Tüte zur Verabreichung von Speise-Eis an die Kunden.

Die Tüte besteht vorzugsweise aus einem rechteckigem Papierstück, welches auf einer Seite seiner Fläche einen schrägen Einschnitt aufweist. Durch Rollen des Papierstückes in Tütenform, bringt man die untere, dem Einschnitt entgegengesetzte Ecke auf Höhe des Einschnittes, schiebt diese Ecke hindurch und biegt sie um, sodass ohne weitere Mittel die Ecke im Einschnitt festgehalten wird. Hiermit ist die Tüte zum Gebrauch fertig geformt.

Dem Erfindergedanken entsprechend, bestehen noch weitere Ausführungsmöglichkeiten.

So kann z.B. die Tüte derart abgeschlossen sein, dass die zwei oberen Ecken sich berühren.

Auch kann nach Formung der Tüte der obere Rand in gleicher Höhe beschnitten werden, und zwar gerade, wellen- oder zackenförmig.

Weiter ist es möglich, die Befestigung der gerollten aüsseren Ecke des Papierstückes durch eine Klammer vorzunehmen.

Zuletzt sei erwähnt,dass das Papierstück auch kreisförmig geschnitten sein kann. Es wird gemäss einem Radius aufgeschnitten, und durch Übereinanderschieben der Kanten sowie geeignete Befestigung in Tütenform (Klammerung, Leimung, aüssere Streifenbeklebung usw.) fertiggestellt.

Statt aus Papier kann die Eistüte auch aus Cellophan, oder einem anderen geeigneten Kunststoff angefertigt sein.



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[1] 11 Goethestrasse, Luxemburg