LU 27337 - Aktiengesellschaft vorm. Emil DUPRET


Patent-Anmeldung vom:     5. Oktober 1942

Urkunde vom:                     5. April 1943


Blasform für Schachtöfen, insbesondere Hochöfen


Die jetzigen Blasformen, welche zur Einführung von heissem Wind in den Hochofen dienen, weisen trotz verschiedener Verbesserungen noch immer grosse Nachteile auf. Bei diesen Blasformen aus gewalztem, gezogenem oder gehämmertem Kupferblech ist bei einer etwas grösseren Länge derselben, der Aussenmantel der Form geteilt, so dass die Rüssel derselben aufgeschweisst bzw. aufgelötet werden müssen. Ausser dieser Schweiss- bzw. Lötverbindung entsteht eine zweite doppelte Schweiss- bzw. Lötverbindung am hinteren Teile der Blasform mit dem Verschlussdeckel. Sowohl die erste als die letzteren Schweiss- bzw. Lötverbindungen liegen in der direkten Feuerzone des Hochofens, wodurch dieselben sehr leicht undicht werden. Weiter haben dann die Schweiss- bzw. Lötverbindungen der Blasform mit dem Verschlussdeckel noch andere Nachteile.

Um eine gute Schweiss- bzw. Lötverbindung hier zu erreichen, soll Materialgleichheit zwischen den zu verbindenden Teilen bestehen, Deckel und eigentliche Blasform sollen deshalb möglichst aus demselben Material sein. Für den Verschlussdeckel ans Rotkupfer in Gewichte von 70 - 80 kg ist somit ein grosser Wert an wertvollem Material hier erfordert. Um eine Ersparnis hierin vorzunehmen, wurden die Deckel aus Stahlguss hergestellt. Ausser der Materialungleichheit zwischen Stahlgussdeckel und Blasform aus Kupferblech für die Schweiss- bzw. Lötverbindung ist ein grosser Teil der Stahlgussdeckel beim Vergiessen undicht, also ohne Weiteres unbrauchbar. Werden dieselben den hohen Temperaturen im Hochofen ausgesetzt, so kommt es sehr leicht vor, dass eine weitere Undichtigkeit sehr bald eintritt, selbst wenn dieselben ganz dicht vom Vergiessen gekommen sind. Ein weiterer Nachteil der jetzigen Deckelbefestigung, sowohl in Kupfer- als in Stahlgussausführung, besteht darin, dass dieselben nach Abnahme der unbrauchbar gewordenen Blasform nicht mehr für eine neue Blasform gebraucht werden können und sie sind nur als Schrott verwendbar. Dann ist noch ein Nachteil der jetzigen Schweiss- bzw. Lötverbindung am Deckel der, dass der Aussen- und Innenmantel der Blasform für diese Verbindung auf dem Verschlussdeckel vom Aussen- bzw. Innenrand desselben versetzt werden müssen. Die Wasserzufuhr am hintern Teil der Blasform wird dadurch vermengt.

Die Form und Ausführung der Blasform nach der vorliegenden Erfindung beseitigt die sämtlichen vorhin angeführten Nachteile unter gleichzeitiger Material- und Arbeitsersparnis.

Hierbei wird der Aussenmantel der Blasform aus einem Stück Elektrolytkupfer gezogen, so dass keine Schweiss- bzw. Lötstelle in der Feuerzone liegt, wie es bei andern hergestellt durch Schweissen bzw. Löten des Deckels 2) mit der Blasform 1) werden hei der erfindungsgemässen Blasform, Aussen- und Innenmantel der Bla3form 1) vermittels Rillen 3) auf den Deckel 2) aufgepresst bzw. aufgewalzt. In der beiliegenden Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die so nachteilige Schweiss- bzw. Lötverbindung fällt hier ganz fort und eine Undichtheit infolge Materialungleichheit und Temperatureinwirkungen kann bei der vorliegenden Rillenbefestigung 3) nicht eintreten. Als Verschlussdeckel 2) kann das normale Flusseisen verwendet werden, so dass gegenüber der Verwendung von Rotkupfer für die Verschlussdeckel eine grosse Ersparnis an wertvollem Material vorliegt. Ausserdem wiegt der Verschlussdeckel 2) nach vorliegender Erfindung an Flusseisen nur 20 - 25 kg, während derselbe in Rotkupferausführung 70 - 80 kg wiegt. Ein weiterer grosser Vorteil der erfindungsgemässen Rillenbefestigung 3) ist der, dass der Verschlussdeckel 2) nach Abnahme der unbrauchbar gewordenen Blasform 1) weiter verwendet werden kann, da die Rillen 3) dementsprechend vorgesehen sind. Ein Materialverlust durch das Umschmelzen dieser Verschlussdeckel aus Rotkupfer oder aus Stahlguss wird hier vermieden. Hierdurch erfolgt noch eine besondere Ersparnis an Heizmaterial und Arbeitslohn. Dann ist noch ein weiterer grosser Vorteil der vorliegenden Erfindung der, dass die Kühlwasserzufuhr 4) gegenüber der frühem Anordnung bedeutend vergrössert wird. Eine Drosselung der Wasserzufuhr am Eingang zur Blasform 1) wie bei der bekannten Ausführung tritt hier nicht ein. Die Lebensdauer der Blasform gemäss der Erfindung wird hierdurch bedeutend verlängert. Durch die Einführung der vorliegender Blasform erfahren die anschliessenden bestehenden Hochofenarmaturen keine Änderung.


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[1] 96-100 Bitburgerstr.96-100, Luxemburg