LU 28104 - Nicolas  Jean POOS (1899 - 1987) [1]


Demande de brevet du:      14 août 1946

Titre délivré le:                   14 octobre 1946

Priorité revendiquée:           Allemagne, 30 décembre 1943


Elektrisch beheizbares Röstgerät


Bei den bisher bekannten elektrisch beheizbaren Röstgeräten, wie sie insbesondere zum Rösten von Brotscheiben u. dgl. Anwendung finden, sind die Röstgitter zur Aufnahme der Brotscheiben nahezu senkrecht angeordnet und legen sich von der Seite her schräg gegen die zwischen den Röstgittern liegenden elektrischen Heizkörper. Die Brotscheiben stehen dabei im spitzen Winkel zu dem von den Heizkörpern aufsteigenden Wärmestrom, der daher beim Röstvorgang gar nicht oder doch nur in sehr geringem Masse ausgenutzt wird. Der Röstvorgang beruht also fast ausschliesslich auf der unmittelbaren Einwirkung der von den Heizkörpern ausgehenden seitlichen Wärmestrahlung. Die erzeugte Wärmeenergie wird daher nur unzureichend ausgenutzt und ausserdem besteht die Gefahr eines ungleichmässigen Fortschreitens des Röstvorganges.

Erfindungsgemäss wird dieser Übelstand dadurch beseitigt, dass das Röstgitter wagerecht oberhalb des elektrischen Heizkörpers angeordnet ist. Der aus dem Röstgerät auftseigende Warmestrom trifft auf die quer zu ihm liegende Brotscheibe und wird daher im vollem Umfange für den Röstvorgang ausgenutzt.

Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung hat das etwa topf- oder kastenförmige Gerätegehäuse, das zweckmässig aus einem die Wärme schlecht leitenden Baustoff wie Porzellan, Schamotte, Steingut o. dgl. besteht und die elektrischen Heizkörper enthält, unterhalb dieser Heizkörper eine Schalenförmig gewölbte Bodenfläche. Zweckmässig ist dabei jedem der Heizkörper eine derartige shalenförmige Aushöhlung zugeordnet. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass die von den Heizkörpern ausgehenden, nach unten gerichteten Wärmestrahlen an der Bodenfläche des Gerätes so reflektiert werden, dass sie in gleichmässiger Verteilung auf das Röstgut treffen.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus nachstehender Beschreibung eines auf der beiliegenden Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels hervor.

Figur 1 zeigt das neue Röstgerät in schaubildlicher Darstellung.

Figur 2 ist ein Mittellängsschnitt durch das Gerät.

Das Gehäuse des Röstgerätes besteht aus einem die Wärme schlecht leitenden Baustoff wie Porzellan, Schamotte, Steingut o. dgl. und wird aus zwei Teilen 1, 2 gebildet. Das oben offene Oberteil 1 ist mit dem Bodenteil 2 durch eine Schwenkachse 3 klappbar verbunden, sodass der Innenraum des topf- oder kastenförmigen Gehäuses zwecks Reinigung leicht zugänglich ist.

Der obere Rand des Gehäuseoberteils 1 trägt das Rostgitter, das waagerecht bzw. annähernd waagerecht angeordnet und aus zwei Gitterplatten 5 besteht, die in einem der Dicke der zu rostenden Brotscheibe o. dgl. 6 entsprechenden Abstand voneinander liegen und beim Röstvorgang zwischen sich die Brotscheibe aufnehmen. Die beiden Gitterplatten sind längs ihrer einen Kante mittels einer Schwenkachse 7 aufklappbar verbunden, um das Einlegen der Brotscheibe zwischen die Platten 4, 5 zu erleichtern. Die Schwenkachse 7 ist mit ihren beiden äusseren Enden in am Gehäuseoberteil 1 vorgesehenen Führungsschienen 8 verschiebbar gelagert. Ein Griff 9 erleichtert die Handhabung des Röstgitters.

Ist die Brotscheibe o. dgl. 6 auf der einen Seite hinreichend geröstet, so wird das Röstgitter mittels des Handgriffs etwas angehoben, in den Führungsschienen 8 so verschoben, dass die Schwenkachse 7 an die gegenüberliegende Gehäusekante zu liegen kommt, und dann derart umgelegt, dass die zuvor oben liegende Gitterplatte 4 dem Gehäuseinnern zugewandt ist und die andere Seite der Brotscheibe der Rösthitze ausgesetzt wird.

In den Innenraum des Gerätegehäuses ragen zwei an den Gehäusewänden vorgesehene, leistenartige Vorsprünge 10 hinein, die im Querschnitt gesehen, etwa muschelförmige Ausbuchtungen zur Aufnahme der elektrischen Heizkörper 11 bilden. Die z.B. mandelförmige ausgebildeten Heizkörper liegen also gewissermassen im Schutze der Vorsprünge 10, sodass sie durch etwa abbröckelnde Krumen des Röstgutes nicht beschädigt oder verschmutzt werden können.

Die Bodenfläche des Gehäuseunterteiles 2 und gegebenenfalls auch die sich anschliessende Seitenwandung des Gehäuseoberteils 1 weisen unterhalb der Heizkörper 11 zwei konkav, z.B. schalenartig gewölbte Aushöhlungen 12 auf, von denen je eine jedem Heizkörper zugeordnet ist. Gegebenenfalls genügt auch eine einzige derartige sich über die Bodenfläche des Gehäuseunterteiles 2 erstreckende Aushöhlung. Diese Aushöhlungen sind so gestaltet, dass die an ihnen reflektierenden, von den Heizkörpern 11 ausgehenden Wärmestrahlen, wie in Figur 2 durch Pfeile angedeutet - gleichmässig bzw. annähernd gleichmässig verteilt auf das Röstgut treffen. Auf diese Weise wird das bisher als lästig empfundene einseitige bzw. ungleichmässige Rösten der Brotscheibe o. dgl. vermieden.

Abweichend von der dargestellten Ausführungsform kann das Gerätegehäuse auch im Grundriss kreisförmig ausgebildet sein. In diesem Falle würde ein kreisförmig angeordneter Heitzdraht zur Anwendung kommen, der unter einem entsprechend gestalteten, leistenartigen Vorsprung liegen würde. Der Gehäuseboden und die an ihm vorgesehene schalenförmige Aushöhlung würden dann gleichfalls eine Kreisform haben.

Selbstverständlich können in dem Gerät auch andere Nahrungsmittel geröst werden als Brot, z.B. Fleischscheiben o. dgl. Gegebenfalls lässt sich das Gerät auch als Wär.meplatte oder sogar als Raumheizofen verwenden.

Das neue Gerät bietet den Vorteil einer besonders guten Ausnutzung der erzeugten Rosthitze und ihrer gleichmässigen Verteilung auf das Röstgut hei weitestgehendem Schutze der Heizkörper gegen Beschädigung oder Verschmutzung.


____________________________________________

[1] FamilySearch database

‍ notaire 1947-1980

(05/04/2021)