LU 31802 - René Paul MORIS [1] [2]


Demande de brevet du:      10 novembre 1952

Titre délivré le:                   10 janvier 1953


Handtuchaufhänger


In einen Gegenstand (ob Holz, Metall, Gummi oder Plastik) wird ein Loch von vier (4) cm Durchmesser gemacht. Über dieses wird eine Gummiplatte von einem (1) mm Dicke aufgeklebt oder wenn so, im Ganzen gepresst.

Vom Mittelpunkt dieser Platte aus gemessen wird ein Schlitz von 1½ (ein und einhalb) cm in jede (vier Richtungen) gemacht.

Diese entstehende Öffnung ermöglicht dabei das Eindrücken des Fingers, an welchem das Handtuch haftet. Beim Herausziehen des Fingers bleibt das Handtuch in den Schlitzen hängen.

Geltend gegen Verfälschung wird gemacht:

nicht nur die vom Mittelpunkt ausgehenden vier (4) ein und einhalb (1½) cm Schlitze werden patentiert, sondern auch (5, 6, 7, 8) 1 cm Schlitze mit einbegriffen.

Hierdurch ist der Aufhängehaken total wertlos geworden, und hilft der Hausmutter, … bei der Arbeit.

Wahrscheinliches Herstellungsmaterial Holz.

Patentgenehmigung wird gesucht für: die Gummiplatte von 1 mm Dicke; in welcher die vier Schlitze, ob nun 1½ cm lang lang oder drüber, oder die Platte über 1 mm Dicke hat.

Patent « in action »

MORIS’ invention is still marketed today (2022) by AMAZON which offers the following products:


It is not known, however, whether MORIS was the first person to invent this particular Handtuchaufhänger.

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[1] Espacenet database

[2] Pulfermühle


(14/01/2022)